Das Gesundheitssystem wird abgewrackt

Gespart wird im deutschen Gesundheitssystem ab 2027 überall, nur nicht an der Länge der Gesetzesnamen: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BSaStabG), Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) oder Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Aber egal wie die Einsparmaßnahmen nun genannt werden, die Auswirkungen werden katastrophal sein.

Es ist schwer, den Überblick zu behalten bzw. all die Veränderungen in einem Artikel aufzuführen. Selbst wenn, wie in diesem Artikel, nur das BSaStabG betrachtet wird. Doch das Ziel ist bei allen das gleiche: Sparen! So soll z. B. das BSaStabG allein die Krankenkassen bis 2030 um 38 Mrd. € entlasten.

Diese Dimension erklärt vielleicht auch die Eile, mit der dieses Gesetz durchgepeitscht wurde. Die beauftragte Kommission legte ihre Vorschläge im April 2026 vor, zwei Wochen später kam der Gesetzentwurf. Im Juni und Juli wurde das parlamentarische Verfahren im Bundestag unter hohem Zeitdruck und mit Hunderten Seiten kurzfristiger Änderungsanträge durchlaufen. Am 10. Juli wurde das Gesetz vom Bundestag beschlossen – eine Verschiebung der Abstimmung wurde rigoros abgelehnt. Das Gesetz besteht v. a. aus einem Wirrwarr an Änderungen anderer Gesetze mit weitreichender Wirkung – kaum ein:e Abgeordente:r konnte daher alle Details vor der Abstimmung erfasst haben. Ihr „Ja“ galt wohl eher der Sparpolitik: Belastung der Versicherten und der Beschäftigten im Gesundheitssystem, Entlastung für die Unternehmen bei den Beiträgen, Druck mehr zu arbeiten, Stärkung der Marktmechanismen im Gesundheitssystem, etc,

Mit Telefonterror gegen Krankschreibung

Für die gesetzlich Versicherten sieht das Gesetz höhere Zuzahlungen vor. Bei Medikamenten, Heilmitteln, stationärem Aufenthalt, Zahnersatz usw. Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartner:innen für die Krankenkasse entfällt. All diese Kürzungen belasten Menschen mit schwachen Einkommen mehr. Höhere Zuzahlungen und Zusatzbeiträge führen dazu, dass die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung immer stärker zu Lasten der Lohnabhängigen geht. Mit Regelungen zu einer Teilkrankschreibung – d. h. bei einer länger andauernden Erkrankung zu 25, 50 oder 75 % zu arbeiten – wird der Druck auf jeden einzelnen Versicherten erhöht, sich bloß nicht arbeitsunfähig schreiben zu lassen.

Bist du krank, gehst du zur Arztpraxis

Das dürfte deutlich schwieriger werden. Die Obergrenze für das Honorar für Praxis-Ärzt:innen soll weiter gedeckelt werden (Budgetierung). Zusätzlich kommen die Vorsorgeuntersuchungen wie z. B. für Schwangere und Kinder mit ins Budget. Diese konnten vorher außerhalb des Budgets verrechnet werden. Am Ende heißt das: mit viel weniger Geld soll viel mehr abgedeckt werden. Und das heißt auch, dass Ärzt:innen, wenn sie gleichbleibend behandeln, am Ende umsonst arbeiten müssten. Zusätzliche Einnahmen durch Terminvermittlung, befüllen der elektronischen Patientenakte, Beratung zu Organspende usw. entfallen ebenfalls künftig. Was wird wohl passieren? Es wird schwieriger, einen Termin beim Hausarzt, Psychotherapeuten oder einem Facharzt zu bekommen– zumal es keine Verpflichtung für Arzt- oder Therapeutenpraxen gibt, Patient:innen aufzunehmen. Die Dimension wird vielleicht etwas klarer mit einer Berechnung der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung): 46 Millionen Behandlungsfälle werden aufgrund der Kürzungen nicht mehr gegenfinanziert. Konsequenz: Gesetzlich versicherte Patient:in­nen werden später oder gar nicht mehr behandelt.

Doppelt gekniffen …

… sind Beschäftigte in den Kliniken. Sie sind in der Regel gesetzlich versichert und gleichzeitig Ziel des Angriffs der Regierung auf die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung. Auch hier gilt der Deckel der Kosten wie bei den Praxen. Dies wird zu Einnahmeausfällen und weiteren Insolvenzen von Kliniken führen. Tarifsteigerungen, egal welcher Berufsgruppe, werden nur noch zu 50 % in die Vergütung durch die Kassen einfließen. Das betrifft auch die Pflege, die derzeit über das sog. Pflegebudget gegenfinanziert wird. 2020 wurde das Pflegebudget eingeführt und die Personalkosten der Pflege aus den Fallpauschalen (DRGs) herausgelöst, sodass die Pflegepersonalkosten für die Versorgung am Bett weitgehend von den Krankenkassen gegenfinanziert wurden. Nun werden viele Tätigkeiten (Leitung, Administratives) nicht mehr aus dem Budget gegenfinanziert, gleichzeitig gilt der Deckel durch die Kappung entsprechend der Grundlohnrate1 minus 1 % für die Personalkosten. Das heißt im Klartext: kommt es z. B. zu einer Lohnsteigerung von 3,5 %, werden nur 2,5 % gegenfinanziert. Lohnsteigerungen müssen in Teilen von den Kliniken aus anderen Töpfen bezahlt werden und dabei das Personal von Service oder Facility in Konkurrenz zu Pflegekräften, Ärzt:innen usw. stellen. Kliniken werden versuchen, Personal abzubauen. Pflegekräfte kennen dies zu genau.

Dem Personalabbau entgegenwirken

Die Einführung der Fallpauschalen (DRGs) machte den Personalabbau in der Pflege attraktiv und führte zu einem massiven Pflegepersonalmangel. Nach Corona und erkämpften Entlastungstarifverträgen entspannte sich die Lage etwas, doch das GKV-Gesetz setzt alledem noch eins oben drauf: es schafft die Personalbemessung bei der Pflege (PPR) ab. Bei den Ärzt:innen soll es ebenso keine Personalbemessung geben. Sogar die Erforschung solcher Instrumente wird nicht mehr gefördert. Nicht einmal mehr die Pflegepersonaluntergrenzen sollen verlässlich als allerunterste Leitplanke bei der Personalbesetzung dienen. Stattdessen soll es eine Generalnorm geben. Sie verpflichtet in allen Personalbereichen für eine Personalbesetzung zu sorgen, die für eine gute Qualität der Leistungen erforderlich ist. Also Personalbesetzung nach Kassenlage!

Lobbyarbeit … oder einfach Kapitalismus

Es hört sich oft so an, als sei Gesundheitsversorgung ein Zuschussgeschäft. Doch die DRGs sorgen dafür, dass private Klinikbetreiber durchaus Gewinne aus dem System ziehen. Spezialpraxen wie in der Radiologie oder Augenmedizin gehören immer häufiger irgendwelchen Ketten, deren Eigner vor allem ihre Rendite im Auge haben. Die Pharmaindustrie hat sich ebenfalls aufgeplustert und gedroht und siehe da, die Reduktion ihrer Gewinne durch verpflichtende Abschläge fällt weiter verschwindend gering aus.

Kapitalismus raus aus den Kliniken

In den letzten Jahren erkämpften große Kliniken sogenannte Entlastungstarifverträge – sie legten ein bestimmtes Verhältnis von Personal und Patient:innen (Ratios) fest. Wurde die Ratio nicht eingehalten, gab es Sanktionen für die Klinik und führte so zu deutlich mehr Personal. Denn am Personal sparen lohnte sich durch den zu zahlenden Belastungsausgleich nicht mehr. Nach Bekanntgabe des GKV-Gesetzes kündigte z. B. die Berliner Charité bereits den dortigen Entlastungstarifvertrag.

Das wollen die Kolleg:innen der Charité jedoch nicht hinnehmen. Sie übergaben ihren Forderungskatalog zum Erhalt und zur Anpassung des bisherigen Tarifvertrages an die Charité und bereiten einen Streik vor. Die Charité bietet nur Verschlechterungen. Sie will die Ratios aufweichen, Azubis in Teilen als ausgebildete Kräfte anrechnen, das Ausgleichssystem deutlich verschlechtern. So soll ein CHEP (Charité Entlastungspunkt), der den Pflegekräften nach 5 unterbesetzten Schichten zusteht, künftig nicht mehr den Gegenwert von 8 Arbeitsstunden haben, sondern nur noch 2,5. Die Kolleg:innen der Charité gewinnen immer mehr Kraft für einen Streik. Aber sie wissen auch, dass die Charité unbedingt verhindern will, dass sie erneut einen wirksamen Entlastungstarifvertrag erkämpfen. Sie droht mit Personalabbau und versucht, die Bedingungen für einen Notdienst einseitig zu diktieren bzw. demnächst auch mit Gerichtsanrufung den Streik zu verunmöglichen. Das kennen die Kolleg:innen alles schon. Ihre Auseinandersetzung wird Einfluss auf viele andere Kliniken haben. Aber auch die Belegschaften aller anderen Kliniken sollten genau hinschauen und die Charité-Streikenden unterstützen. Es geht nicht nur um einen Tarifvertrag, sondern und um unsere zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen.

Mittlerweile hat die Charité eine einstweilige Verfügung gegen einen Warnstreik der Kolleg:innen vor Gericht erzwungen. Die von ihr geforderten Notbesetzungen während des Arbeitskampfes schränken das Streikrecht der Beschäftigten so stark ein, dass ein wirksamer Streik auf den Stationen und den OPs kaum möglich ist. Die Kolleg:innen werden nicht klein beigeben und suchen nach Wegen, den Druck auf die Charité beizubehalten.

3. 9. 2026

1 Die Grundlohnrate gibt an, wie stark die beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung im Durchschnitt im Vergleich zum Vorjahr in Prozent gestiegen oder gesunken sind. Arbeitslosigkeit, Billigjobs und schlechte Tarifabschlüsse lassen die Grundlohnrate weniger steigen.

Beitragsbild: Berlin, 2. September 2026 – Streik an der Charité

Zum Weiterlesen:

Unser Betriebsflugblatt beim Berliner Krankenhaus Charité: https://www.vitaminc.sozialismus.click

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