Frankreich – Emmanuel Macron verbietet „nicht gewerkschaftliche“ Demonstrationen: „Wo immer wir können, werden wir sie verbieten.“

Zu dem skandalösen Demonstrationsverbot des französischen Präsidenten Macron hier eine juristische Einordnung unserer Schwesterorganisation NPA-R. Das Demonstrationsverbot ist nicht hinnehmbar und wird bekämpft, juristisch und vor allem auf der Straße!

Macron hat soeben eine Bombe platzen lassen – in Form einer Drohung: „Die Regeln sind einfach: Die allgemeine Empfehlung lautet, dass es in den kommenden Tagen keine Demonstrationen geben soll.“ Zwei Tage vor dem „Akt II“ der Gelbwesten, die sich diesmal mit der mobilisierten Jugend und zahlreichen streikenden Arbeitenden verbünden, zieht der Staat die Daumenschrauben an: mit einem allgemeinen Verbot von „nicht gewerkschaftlichen“ Demonstrationen.

Ein Wendepunkt ist erreicht. Nur indem wir uns unsere Rechte nehmen und die Mobilisierung vorantreiben, können wir standhalten: In Paris wurde eine von den frankreichweiten Studierenden- und Schüler:innen-Koordinationen einberufene Demonstration, die mit dem Ziel Arbeitende aufzusuchen an Krankenhäusern und Bahnhöfen vorbeiführte, am Donnerstagnachmittag schließlich genehmigt – nach einem harten Kampf und dem Druck der großen Teilnehmer:innenzahl zu Beginn der Demonstration.

Erst die, „die nichts sind“, jetzt die, „die keinerlei Legitimität besitzen“

Nachdem er diese Bombe platzen ließ – und gewissermaßen um sein Vorgehen zu rechtfertigen –, machte Macron einen Unterschied auf: „Wenn es um Gewerkschaftsorganisationen geht, werden die Polizeibehörden alternative Routen vorschlagen. Wenn es nicht um Gewerkschaftsorganisationen geht, werden wir sie, wo immer wir können, verbieten.“ Und Macron stellte klar, wen er von vornherein ausschließt: „Überall dort, wo Demonstrationen von Leuten angemeldet werden, die keinerlei Legitimität dafür besitzen, werden sie von den Polizeibehörden untersagt.“ Seine Begründung? „Weil dies nicht der Zeitpunkt für so etwas ist – wir wollen, dass wieder Ruhe einkehrt.“

Man muss sich die Tragweite dieser beispiellosen Ankündigung vor Augen führen. Der Präsident der Republik maßt sich das Recht an, der gesamten französischen Bevölkerung ihr grundlegendstes Recht auf Demonstration zu nehmen, und das Recht, dafür eine Versammlung anzumelden. Im Übrigen unabhängig davon, ob man Gewerkschaftsmitglied ist oder nicht – alle sind Ziel dieser wahnwitzigen Beschränkung des Demonstrationsrechts.

Zum einen ist das ein erheblicher Eingriff in die bürgerlichen Freiheiten. Rechtlich gesehen muss jede Einschränkung des durch die Verfassung geschützten Demonstrationsrechts verhältnismäßig sein. Ein pauschales Verbot wie dieses kann unter keinen Umständen rechtskonform sein. Umso mehr, als wir uns nicht im „Ausnahmezustand“ befinden – selbst Innenminister Nuñez hat dies abgestritten. Auch kein anderer außergewöhnlicher Umstand kann eine solche allgemeine Verbotsmaßnahme nicht rechtfertigen.

Nicht der Staat, gegen den demonstriert wird, kann entscheiden, wer „legitimiert“ ist, zu demonstrieren

Vor allem aber lässt sich die Unterscheidung zwischen „guten“ und „schlechten“ Demonstrant:innen in keiner Weise rechtfertigen, auch nicht juristisch: Ein generelles und absolutes Verbot aller Demonstrationen, die nicht von Gewerkschaften angemeldet werden, ist vollkommen illegal. Rechtlich gesehen kann die „Legitimität“ der Anmelder:innen oder eines Demonstrationszuges überhaupt kein Kriterium für das Verbot einer Demonstration sein: Das einzige gesetzliche Kriterium sind potenzielle Störungen der öffentlichen Ordnung, was unter genauer Berücksichtigung der konkreten Umstände zu beurteilen ist.

Bestimmten Personen das Demonstrationsrecht zu verweigern und anderen nicht, verstößt im Übrigen gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung und der Gleichbehandlung – beides verfassungsrechtliche Grundsätze, anhand derer die Verwaltungsrichter:innen behördliche Verbote potenzieller Demonstrationen überprüfen werden. Gemäß der Rechtsprechung des Staatsrats ist eine Ungleichbehandlung nur dann gerechtfertigt, wenn sie auf einer objektiv unterschiedlichen Situation beruht, wenn sie durch ein öffentliches Interesse begründet ist oder wenn ein Gesetz diese Ungleichbehandlung erlaubt. Keine dieser Voraussetzungen ist erfüllt.

Die Demonstrationsfreiheit vom Nachweis einer Gewerkschaftszugehörigkeit abhängig zu machen, ist eine Absurdität, die notwendig dazu führt, dass jede auf dieser Grundlage erlassene Verbotsverfügung rechtswidrig ist. Jedes auf dieser Ankündigung beruhende Verbot kann und muss daher angefochten werden.

Unsere Wut ist legitim, ebenso wie unsere Aktionsformen

Auch wenn die Willkür dieses Polizeistaats offensichtlich frei dreht, gibt es auf rechtlicher Ebene noch einige Dämme, von denen er sich nicht so leicht befreien kann: So wurde beispielsweise der Polizeichef von Paris, der Gefallen daran gefunden hatte, seine Verordnungen zu einer Ausgangssperre mit wenigen Stunden Vorlauf zu veröffentlichen, nun nachdrücklich zur Ordnung gerufen und dazu verurteilt, seine Verordnungen mindestens 12 Stunden vor ihrem Inkrafttreten zu veröffentlichen, um eine Anrufung des Gerichts zu gewährleisten (Beschluss des Verwaltungsgerichts Paris vom 21. Oktober 2026).

Doch die Regierung ist sichtlich beunruhigt. Für Samstag wird ein maßloser Einsatz von Kräften und Mitteln angekündigt, um diejenigen, die auf die Straße gehen, zu unterdrücken, zu verletzen und zu terrorisieren: Anti-Terror-Einheiten (RAID) und taktische Spezialeinheiten (GIGN) der Polizei; Soldat:innen, die im Rahmen der „Operation Sentinelle“ zur Terrorbekämpfung im Inland eingesetzt werden; eine Spezialeinheit der Kriminalpolizei (BRI); Wasserwerfer, gepanzerte Polizeiwagen „Centaure“ und Helikopter … In dieser Stunde, in der der Staat bereit ist, zu den schlimmsten Mitteln zu greifen um die Wut zu brechen, können wir nur durch unsere Anzahl und die Waffe des Streiks gewinnen.

Hélène Arnaud, 22. 10. 2026

Beitragsbild: snapshot https://www.franceinfo.fr/economie/greve/pour-que-le-calme-soit-la-emmanuel-macron-annonce-l-interdiction-des-manifestations-non-syndicales-pour-samedi-une-decision-critiquee_8249554.html

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