Polizei und Justiz: Freund und Helfer der Reichen

Bei den Protesten in aller Welt, von Hong Kong über den Nahen Osten bis Chile, sind die DemonstrantInnen immer wieder mit oft tödlicher Polizeigewalt konfrontiert. In Deutschland, wie in anderen Staaten des „demokratischen Westens“, wird uns hingegen erzählt, wir lebten in einem „Rechtsstaat“ und „alle Staatsgewalt“ ginge „vom Volke aus“. Dabei gibt es auch hierzulande in den letzten Jahren verstärkte staatliche Repression gegen DemonstrantInnen. Auch vor Gericht sieht man, wie dieser Staat mit zweierlei Maß misst. Wir wollen ein paar besonders prominente Fälle diskutieren…

Der Hamburger G20-Gipfel der Superlative

Spätestens mit dem Gipfel in Hamburg 2017 beginnt eine verstärkte Kriminalisierung linker Proteste. Damals haben 20.000 hochgerüstete Polizeikräfte die Stadt in einen Ausnahmezustand versetzt, die autonome Großdemonstration am Losziehen gehindert und zerschlagen. Trotzdem haben sie nicht verhindern können oder wollen, dass es über Tage zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kam. Der damalige Hamburger Oberbürgermeister und jetzige Bundesfinanzminister Scholz (SPD) forderte im Anschluss „harte Urteile“.

Gegen die PolizistInnen, die sich verschiedene Rechtsbrüche erlaubten, gab es solche nicht. Aber gegen Protestierende ließ sich die Justiz einiges einfallen. Da wurden einem nicht vorbestraften 23-jährigen die „Embryonalhaltung“ und das „Sich-schwer-machen“ bei der Festnahme als „Widerstand“ gegen die Staatsgewalt ausgelegt und er wurde für angebliche Flaschenwürfe in erster Instanz zu zwei Jahren und sieben Monaten ohne Bewährung verurteilt (nach Berufung noch ein Jahr und neun Monate Bewährungs-strafe).1

Im Dezember 2019 wurde in einem ähnlichen Fall ein 31-jähriger zu einem Jahr und vier Monaten Haft ohne Bewährung verdonnert, der nur auf Grundlage eines Fischer-hutes „identifiziert“ wurde, obwohl dieser Hut in keinem der Protokolle vom Tathergang vorkommt.2

Besonders aber hat sich die Staatsanwaltschaft Hamburg unter der Weisungsbefugnis des grünen Justizsenators Till Steffen eine vollkommen neue Rechtskonstruktion ausgedacht, mit der Demonstrant-Innen, denen definitiv keine Gewalt nachgewiesen werden kann, trotzdem hohe Haftstrafen bekommen sollen: Ihnen wird „gemeinschaftlicher schwerer Landfriedensbruch und versuchte gefährliche Körperverletzung“ vorgeworfen, nur weil sie an einer Demonstration beteiligt waren, aus der heraus Steine geworfen wurden. Die Verfahren werden im Laufe des Jahres beginnen und können sich über Jahre hinziehen. Obwohl die Angeklagten zum Teil über 400 Kilometer entfernt leben, müssen sie zu den Verhandlungen jede Woche nach Hamburg kommen.3

Unmittelbar nach den G20-Protesten und im Vorfeld der Bundestagswahlen 2017 verbot der damalige Innenminister die Internetseite linksunten.indymedia unter einer fadenscheinigen Rechtskonstruktion: Er sprach ein Vereinsverbot aus, womit er sich nicht mehr um die Pressefreiheit kümmern musste. Die FreiburgerInnen, denen damals die Mitgliedschaft in diesem „Verein“ unterstellt wurde, sind dagegen vor Gericht gezogen. Doch Ende Januar 2020 stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass nur der Verein selbst die Rechtmäßigkeit des Verbots überprüfen lassen könne.4 So einfach ist das manchmal.

Räumung des Hambacher Forsts im Auftrag von RWE

Ein weiteres Kapitel staatlicher Repression rankt sich um die Polizeieinsätze zur wiederholten Räumung des Hambacher Forsts. Auch hier ist die juristische „Auf-arbeitung“ noch längst nicht abgeschlossen. Gerade in erster Instanz und solange die Proteste besonders aktuell waren, gab es harsche Ur-teile, die das gewaltsame Vorgehen der Polizei unterstützen sollten. Ein besonders eifriger Richter sagte im Gerichtssaal: „Im Wald halten sich zunehmend gewaltbereite Chaoten auf.“ Er verurteilte die als „Eule“ bekannt gewordene Aktivistin zu neun Monaten Knast ohne Bewährung, weil sie, während sie gefesselt und weggetragen wurde, mehrfach getreten und um sich geschlagen haben soll – bei zeitweilig fünf ausgebildeten Polizeikräften, die sie hielten. Eine weitere Aktivistin bekam vom selben Richter neun Monate, dafür… dass sie getrommelt hat. Das sei „Beihilfe zur versuchten gefährlichen Körperverletzung“ gewesen, weil andere zeitgleich Böller geworfen hätten.

Mit dem Entstehen eines freund-licheren öffentlichen Klimas gegenüber den Protesten im Hambi wurden die Urteilssprüche milder. Sechs Monate mussten die beiden genannten Aktivistinnen absitzen, ehe die nächste Instanz die Urteile kassiert hat.5 Zugleich wurde vor Gericht öffentlich, wie eindeutig sich die Staatsorgane zu Erfüllungsgehilfen des Kohlekonzerns RWE gemacht haben: Offiziell wurde die Räumung mit Brandschutz gerechtfertigt.6

Doch der dafür zuständige Baudezernent, der auf Anweisung der schwarz-gelben Landesregierung die Räumung in Auftrag gab, wollte sich vor Gericht nicht mehr erinnern, wie wer wann was angeordnet oder getan habe. Doch RWE habe Verwaltungsbeamten in den Wald geshuttelt. RWE-Leute sind auch bei Besprechungen dabei gewesen und haben Vorgaben gemacht, welche Baumhäuser als nächstes anzugehen seien!

Gefährliche Plastikfolie!

Ein anderer brisanter Fall geht demnächst vors Bundesverfassungs-gericht. Benjamin Ruß, einem Aktivisten der Revolutionären Inter-nationalistischen Organisation (RIO) wird vorgeworfen, sich mit einer Plastikfolie vor dem Gesicht bei einer Demonstration gegen die Europäische Zentralbank im Jahr 2015 „passiv bewaffnet“ zu haben.

Weil er seine Augen vor Pfefferspray geschützt hat und obwohl er ansonsten vollkommen friedlich demonstriert hat, ist er von zwei Gerichtsinstanzen zu einer Geldstrafe verurteilt worden und hat dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt.7 Wer es wagt, sich vor Polizeigewalt zu schützen, ist eben in den Augen dieses Staates ein Verbrecher.

Wer hat Interesse an „linkem Terror“?

Während sich nach dem Mord am Kasseler CDU-Politiker Lübke, dem antisemitischen Mordanschlag von Halle und den bekannt gewordenen rechtsradikalen Netzwerken bei Polizei und Bundeswehr (aurora Nr. 3 berichtete) rechtsradikale Gewalt in Deutschland nicht mehr totschweigen lässt, ist es vielen konservativen PolitikerInnen und JournalistInnen ein Bedürfnis, auch eine „linksterroristische“ Gefahr zu konstruieren. Dafür sollte die Silvesternacht im linken Stadtviertel Leipzig-Connewitz herhalten. Ein Polizist wurde am Ohr verletzt und kam ins Krankenhaus. Daraus machte die Polizei eine „Not-Operation“ und die Staatsanwaltschaft einen „Mordversuch“.

Die „Not-Operation“ musste nach Recherchen von JournalistInnen zurückgenommen werden, die Einstufung als Mordversuch jedoch bislang nicht. Aber immer neue Details zur Silvesternacht machen deutlich, dass die Polizei hier gezielt provoziert und selbst massive Gewalt eingesetzt hat, weil sie entsprechende Bilder erhalten wollte. „Linksterrorismus“ auf Bestellung sozusagen.

Innere Sicherheit“ für wen?

Bisher richten sich diese staatlichen Kriminalisierungs- und Einschüchterungsversuche hauptsächlich gegen die „linke Szene“. Doch geübt wird damit auch für andere Zielgruppen. Letztlich ist die Auf-gabe der Polizei und anderer staatlicher Repressionsorgane die Aufrechterhaltung der bestehenden Ordnung im Interesse der Reichen und Superreichen.

Wie schnell auch streikende Arbeitende oder die große Masse Opfer von Willkür und Polizeigewalt werden können, zeigt ein Blick über den Rhein. In Frankreich, wo es in den letzten Jahren sehr viel massivere Proteste aus weiten Teilen der Bevölkerung gibt (von den Gelbwesten bis zur Streikbewegung gegen die Rentenreform), schreckt die Polizei vor kaum noch etwas zurück. Viele DemonstrantInnen wurden verletzt, haben sogar Hände und Augen verloren.

Und keine Seltenheit sind Erkenntnisse wie die zweier älterer Damen, die auf dem Rückweg von einer Demonstration, wo sie mit Tränengas überschüttet wurden, feststellten: „Wir haben ja bisher den Fernsehnachrichten vertraut. Aber nun stellen wir fest: Die ‚Randalierer‘, das sind wir, die Omis, die wegen der niedrigen Renten auf die Straße gehen!“

Eine neue Generation des Protests hat in den letzten Jahren Erfahrungen mit diesem „Rechtsstaat“ gemacht. Aber eine alte Erkenntnis sozialer Bewegungen lautet: Dass Menschen gegen ungerechte Zustände rebellieren, lässt sich durch Polizeigewalt und Einschüchterung nicht verhindern!

Referenzen

1. https://taz.de/G20-Urteil-im-Berufungsverfahren/!5567626/

2. https://taz.de/Fragwuerdiges-Urteil-in-G20-Prozess/!5653053/

3. https://taz.de/Prozess-zu-G20-Gipfel-in-Hamburg-2017/!5650018/

4. https://www.bverwg.de/pm/2020/5

5. https://taz.de/Urteile-zum-Hambacher-Forst/!5652428/

6. https://taz.de/Geldstrafe-fuer-Anti-Kohle-Aktivistinnen/!5661582/

7. Weitere Details zu dem Fall und zur Kampagne finden sich unter:

Solidarität mit Benni! Unterstützt die Verfassungsbeschwerde zur Verteidigung von Grundrechten!

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