
Am 31.12.2025 endeten die aktuellen Tarifverträge der Gewerkschaft GDL bei der Deutschen Bahn und damit eigentlich auch die Friedenspflicht. Doch warum hört man noch nichts von Streikandrohungen? Teil des letzten Tarifvertrags war, dass nach dessen Ende weiterhin eine zweimonatige Friedenspflicht gilt. In dieser Friedenspflicht soll ein neuer Tarifvertrag zustande kommen, ganz ohne Streiks. Doch wie soll ohne Druckmittel ein passables Ergebnis ausgehandelt werden?
Im letzten Jahr hat die „Konkurrenzgewerkschaft“ EVG übrigens freiwillig auf Streiks verzichtet, da sie unbedingt vor den Bundestagswahlen einen neuen Tarifvertrag haben wollte. Nur doof, dass die EVG zu diesem Zeitpunkt noch einen gültigen Tarifvertrag hatte und sich somit in der Friedenspflicht befand. Nach ca. 3 Wochen und nur 4 Verhandlungstagen präsentierte man schon das Ergebnis. Rausgekommen ist eine Lohnsteigerung von 6,5 % (natürlich nicht sofort, sondern in drei Schritten) – gefordert hatte man 7,6 %. Betriebsbedingte Kündigungen soll es bis Ende 2027 nicht geben. Mit Freude hatte die EVG-Spitze verkündet, dass sie ihre Forderungen nahezu durchsetzen konnte. Es gibt nur einen klitzekleinen Haken: Bei den Forderungen hat man wohl schon bewusst auf eine Laufzeitangabe verzichtet. Die 6,5 % erstrecken sich nämlich auf 33 Monate – mal gucken, was sie dann noch wert sind. Was fordert die GDL in den aktuellen Tarifverhandlungen? Natürlich mehr Geld für die Arbeiter:innen. Und das ist diesmal auch schon fast alles – zur Erinnerung, bei dem letzten Abschluss wurde eine 35-Stunden-Woche ab dem Jahr 2029 erkämpft. Die aktuellen Forderungen sind:
· Eine „Entgeltvolumenerhöhung“ um 8 % (davon 3,8 % allgemeine Entgelterhöhung, die restlichen 4,2 % sollen durch „Strukturverbesserungen“ zustande kommen)
· Eine 8. Entgeltstufe (alle 5 Jahre Berufserfahrung rutscht man automatisch in eine höhere Entgeltstufe, bisher gibt es nur 7 Stufen – also lohnt sich das Altwerden im Job nun 5 Jahre länger)
· Lohnsteigerung um 10 % für Ausbilder:innen und 20 % mehr für
Prüfer:innen
· Vertragliche Absicherung von Langzeitkonten (ein besonderes Überstundenkonto)
· Neue Tarifverträge für die Fahrzeuginstandhaltung und für die Infrastruktur
· Die Laufzeit des Tarifvertrags soll maximal 12 Monate betragen
Im Dezember hatte man schon die Verhandlungstermine für die Monate Januar und Februar vereinbart. In diesen beiden Monaten soll an insgesamt 14 Tagen verhandelt werden. Am 8. Januar gab es dann das erste Aufeinandertreffen. Aufgrund der zu erwartenden längeren Verhandlungsphase hat die GDL eine Einmalzahlung von 1000 € gefordert. Verständnisfragen zum Forderungskatalog wurden geklärt. Weiter ging es dann am 22. Januar. Leider hat die DB keinerlei Vorstellungen geäußert, inwiefern sie auf die Forderung der GDL eingehen wird. Auch bestbezahlte Manager der DB verstehen den von der GDL bereits im Juli zugesendeten Forderungskatalog noch nicht. Für den dritten Verhandlungstermin, der zwei Tage dauerte, forderte die Gewerkschaft ein erstes Angebot, damit man auch mal Punkte zum Verhandeln hat. Übrigens hatte die DB bei den EVG Tarifverhandlungen bereits am ersten Verhandlungstermin ein Angebot vorgelegt, obwohl der Forderungskatalog nur wenige Tage vorher übermittelt wurde. Tatsächlich hat die DB angekündigt für den nächsten Tag ein Angebot vorzulegen, was dann aber nicht passiert ist, da sich – oh Wunder – seitens der DB herausgestellt hat, dass die Zielvorstellungen beider Seiten noch zu weit auseinanderlägen und die Themen sehr komplex seien. Die Tarifverhandlungen zwischen DB und GDL stehen noch am Anfang. In den vergangenen Tarifkonflikten hat die DB viel auf Verzögerungstaktik gesetzt. Dies zeichnet sich jetzt auch wieder ab. Eine Besonderheit bei der Deutschen Bahn ist die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes. Die Gewerkschaften EVG und GDL sind dadurch zu starken Konkurrentinnen geworden und spalten die Beschäftigten. Angewendet wird nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat.
Sabine Müller, Berlin
