Berufsverbot 2.0: Was tun dagegen?

Seit diesem Jahr erlebt ein altes Repressionsinstrument des Staates ein neues Revival – Berufsverbote. 2025 beschlossen Bayern und Rheinland-Pfalz (RLP) neue Einschränkungen, der Hamburger Senat prüft ähnliche Maßnahmen. Was steckt hinter diesem Trend? Und welche Antwort ist dagegen notwendig?
Der kapitalistische Staat wurde in den letzten Jahren zunehmend repressiver. Davon zeugen nicht nur die immer häufigere und massivere Polizeigewalt bei Demonstrationen (gerade gegen die Palästinabewegung), sondern auch die immer willkürlichere Verfolgung von linken Aktivistis, wie den Mitgliedern der “Letzten Generation” in Bayern. Doch nicht nur mit seinen exekutiven Mitteln versucht der Staat, seine Gegner:innen einzuschüchtern – eine subtilere Form ist die Rückkehr von „Berufsverboten“. Ein besonders bekannter Fall war dabei dieses Jahr der der bayrischen Lehrerin Lisa Poettinger, der aufgrund ihres Aktivismus in der Klimabewegung eine Anstellung verwehrt wurde. Doch auf welcher rechtlichen Grundlage basierte diese Entscheidung?

Im Sommer diesen Jahres haben die Bundesländer Bayern und Rheinland-Pfalz beschlossen, die „Verfassungstreue“ wieder als einen entscheidenden Punkt bei der Einstellung im öffentlichen Dienst einzuführen. Das bedeutet, dass das Land einer Person die Einstellung im öffentlichen Dienst verwehren kann, wenn diese Mitglied einer „extremistischen“ oder „extremistisch beeinflussten“ Organisation ist oder in den letzten fünf Jahren war. Das gilt dabei für Lehrer:innen genauso wie für Sachbearbeiter:innen. Die Liste dieser Organisationen ist dabei sehr breit gefasst: Während Rheinland-Pfalz sich im Bereich des „Linksextremismus“ in erster Linie auf trotzkistische oder stalinistische Parteien und Organisationen bezieht (MLPD, SDAJ, SAV, ISO), geht Bayern deutlich weiter und hat auch die Linksjugend [’solid], den SDS (Studierendenorganisation der Linkspartei), mehrere Offene antifaschistische Treffen oder Antifa-Gruppen auf der Liste.

Diese Politik ist aber nicht nur ein Angriff auf alle Neuangestellten: Auch langjährige Angestellte können dieser Prüfung unterzogen werden. Wichtig dabei ist, dass es sich jedes Mal nur um „Einzelfallprüfungen“ handelt: Das Land prüft jeden Fall individuell. Damit lässt es  bewusst Raum für Willkür und Regellosigkeit, von der Drohkulisse, die Chef:innen damit aufbauen können, ganz zu schweigen.

Ein Vorgehen, das Schule macht: Auch in Hamburg wird eine sogenannte „Regelanfrage“ diskutiert. Diese Regelanfrage, die im April 2026 eingeführt werden soll, würde der Hansestadt die Nichteinstellung von Personen in den öffentlichen Dienst ermöglichen, wenn der Verfassungsschutz dies für sinnvoll hält. Anders als was bisher in anderen Bundesländern wie Hessen geschah, wo nur Richter:innen sich der Überprüfung durch den Verfassungsschutz unterziehen mussten.

In dieselbe Richtung geht eine geplante Verschärfung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes auf Bundesebene: Nicht nur Angestellte bzw. Beamt:innen selbst, sondern auch deren enge Angehörige und Lebenspartner:innen sollen einer Überprüfung durch den Verfassungsschutz unterzogen werden, einschließlich der Überprüfung von deren Social-Media-Aktivitäten.

Begründet wird dieses Vorgehen dabei mit dem Kampf gegen das Erstarken der AfD. Gerade Rheinland-Pfalz versteht es, sein Vorgehen propagandistisch vor allem als Kampf gegen den Rechtsextremismus darzustellen: So verbot man im Herbst 2025 dem Bürgermeisterkandidaten der AfD in Ludwigshafen am Rhein (die zweitgrößte Stadt des Bundeslands) anzutreten – auf Grund seiner gesichert verfassungsfeindlichen Gesinnung. Denn in RLP gilt die AfD als gesichert rechtsextrem, in Bayern wiederum als „extremistisch beeinflusst”. Das islamistische oder gerade linke Gruppen jedoch damit genauso drangsaliert werden, findet in den Medien nur wenig Echo.

Teil eines Klassenkampfes von oben

Das Ziel dieser Politik ist klar: In Zeiten, in denen der bürgerliche Liberalismus immer mehr bröckelt und immer mehr Leute sehen, dass die bürgerliche Demokratie zwar Gleichheit verspricht, aber nur den Reichen hilft und zudem militärisch aufrüstet, muss der Staat repressivere Wege finden, um eine massenhafte Abkehr von seinem Gesellschaftssystem zu verhindern.

Dabei greift man auch zurück auf Maßnahmen, die dem „Radikalenerlass“ von 1972 ähneln. Dieser hatte damals festgeschrieben, dass sich jede:r, die:der sich auf eine Beamtenstelle im öffentlichen Dienst bewarb, einer Überprüfung auf „Verfassungstreue“ unterziehen musste. Ziel war es, die Einstellung jeder Person, die im Verdacht stand mit linken Organisationen in Verbindung zu stehen, zu verhindern oder ihre Entlassung zu erreichen – sei es als Lokführerin oder als Lehrer. Die mehr als 11.000 daraus folgenden Verfahren dienten auch dem Ziel, die Verankerung von linken Organisationen der 68er-Bewegung in der Arbeitswelt zu verhindern.

Der Kampf geht weiter

Solche Verfahren müssen wir ernst nehmen und uns mit allen Mitteln dagegen wehren. Natürlich mit rechtlichen Mitteln, aber vor allem mit einer großen und starken Bewegung. Denn letztendlich wird uns nicht die Verfassung gegen die Repression durch Verfassungsschutz und Co. schützen – sondern gemeinsame Solidarität gegen jede Form von bürgerlicher Repression. Die kapitalistischen Regierungen greifen immer mehr auf repressive Maßnahmen zurück und zeigen somit klar, dass die Meinungs-, Versammlungs-, Presse- und Berufsfreiheit zwar im Grundgesetz stehen, doch nicht unantastbar sind. Der Kampf für ihren Erhalt kann nur erfolgreich sein, wenn wir ihn mit dem Kampf gegen den Kapitalismus verbinden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert