Französische Postbeschäftigte: Nach dem Erfolg vom 12. Juni den Kampf für einen Freispruch weiter verbreiten – Vorbereitung der Mobilisierung am 10. Juli zur Urteilsverkündung

Mehr als 600 Personen waren bei der Kundgebung für die Fünf [Beschäftigten] von der Post im 92. Department (Departement: Hauts-de-Seine, Vorstadt Paris West) anwesend. Unter den Teilnehmenden waren fast 200 Postler:innen, davon etwas mehr als 100 aus dem Großraum Paris. Ein breites Spektrum von Gewerkschaften und Politiker:innen war anwesend. Die Kundgebung dauerte den ganzen Tag, die Gerichtsverhandlung endete um 23.15 Uhr.

Der Verlauf der Anhörung war von der Mobilisierung geprägt
Die Länge der Gerichtsverhandlung erklärt sich durch den Willen des Richters, der wusste, dass er beobachtet wurde, allen Parteien die Möglichkeit zu geben, sich zu äußern. Der Staatsanwalt forderte zwischen 140 und 70 Stunden gemeinnützige Arbeit für die fünf Genossen, die, wenn sie nicht geleistet werden, zu einer Gefängnisstrafe führen würden. Das Ziel einer solchen Strafe ist es, den Eindruck einer „milden“ Verurteilung zu erwecken, um die Mobilisierung zu verringern.

Die Folgen einer möglichen Verurteilung
Jede Verurteilung, selbst eine relativ „geringe“, wäre verhängnisvoll. Sie würde instrumentalisiert werden, um den Aktivismus der Genossen zu behindern. Welchen besseren Vorwand könnte es geben, um die Intervention in den Poststellen zu verhindern, als die Behauptung, man habe es mit Straftätern zu tun? Und sie wäre ein gefundenes Fressen für neue Gerichtsverfahren, eine Ermutigung für die Repression der Bosse, auch über die „Fünf vom 92.“ hinaus. Aus diesem Grund muss die Mobilisierung für einen Freispruch fortgesetzt werden.

Ein diskriminierendes Verfahren
Die Geschäftsleitung von La Poste verfügte während des Streiks von 2014 über ein Klemmbrett mit den Namen mehrerer Dutzend Streikender. Es wurde bei der Anhörung zitiert und gezeigt. Warum werden also nur fünf Personen, die zum Zeitpunkt des Vorfalls alle Gewerkschaftsmandate innehatten, strafrechtlich verfolgt? Eine eklatante Diskriminierung und somit allein schon ein Grund für den Freispruch!

Verspätete und unbegründete Anschuldigungen von „Gewalt“
Am 13. Februar 2014, nach einem mehrwöchigen Streik für die unbefristete Einstellung prekär beschäftigter Kolleg:innen, begeben sich die Streikenden und ihre Mitstreiter:innen zum Hauptsitz, um Verhandlungen zu fordern. Die Geschäftsleitung versucht, den Zugang zu der besagten Zentrale, die allen Mitarbeitenden der Post offen steht, zu verhindern, indem sie Sicherheitsleute aufstellt, die ein Gedränge verursachen. Die Sicherheitsbeauftragte des Hauptsitzes der Post, die die Genossen der Gewalt beschuldigt, braucht zehn Tage, um nach den Ereignissen vom 13. Februar 2014 Anzeige zu erstatten: Diese erste Anzeige erwähnt keinerlei Gewalt, ebenso wenig wie das zum Zeitpunkt der Ereignisse erstellte Protokoll eines Gerichtsvollziehers Gewalttätigkeiten.
Erst eine zweite Anzeige am 27. Februar – 14 Tage nach den Vorfällen -, die genau zu dem Zeitpunkt erstattet wurde, als Gael Quirante zum Kündigungsgespräch erschien, zauberte den Vorwurf der Gewalt aus dem Hut.
In der Akte findet sich kein Dokument, das einen Arbeitsunfall am 13. Februar belegt. Die Leiterin legt erst am 8. März 2014, mehr als drei Wochen nach dem Vorfall, eine Krankschreibung vor.

Die Videoüberwachung zeigt, dass die Anschuldigungen unbegründet sind.
Die Bilder der Videoüberwachung vom 13. Februar 2014 wurden während der Gerichtsverhandlung gezeigt. Sie zeigen deutlich, dass die Genossen keine Gewalt gegen die Leiterin des Sicherheitsdienstes ausgeübt haben. Die Sicherheitsbeauftragte der Zentrale erklärte selbst in der Anhörung, dass die Anschuldigungen, sie „zu Boden geschleift“ zu haben, nicht wahr seien: „Das habe ich nie gesagt“, sagte sie. Die Anklageschrift und das Verfahren mit einer elfjährigen Untersuchung wurden also … auf falschen Fakten aufgebaut! Das gesamte Verfahren sollte daher eingestellt werden.

Hausfriedensbruch: Immer noch nein!
Wir müssen weiterhin darauf bestehen, dass jede Verurteilung wegen „Hausfriedensbruchs“ für das bloße Betreten des Firmensitzes während eines Streiks eine ernsthafte Infragestellung des Streikrechts darstellen würde. Die Anschuldigungen wegen „Sachbeschädigung“ waren so phantasievoll, dass in diesem Vorwurf sogar der Staatsanwalt auf Freispruch plädierte…

Gael und Yann, zwei der angeklagten Postler und Gewerkschaftsaktivisten

Eine Serie von Enthüllungen über die niederträchtigen Methoden des Managements der Post
In den Tagen vor oder nach dem Prozess gab es mehrere Enthüllungen über die besonders problematischen Methoden der Direktion der Post. Die diskriminierende Einstufung der Postbediensteten bei Betriebs-Umstrukturierungen, als „Angepasste“, die „gehorchen“, aber auch „Unversöhnliche“ und „Gegner“, die „sich unter Zwang dem Projekt anschließen“. Es ist schwer, nicht an die Behandlung der „Fünf aus 92“ zu denken… Die Online-Zeitung Blast wies auch darauf hin, dass der Journalist von Envoyé spécial, der die Reportage über die Post zum Schuljahresbeginn 2019 gemacht hatte, von der Post kontaktiert worden war, um zu versuchen, Gael als Dschihadisten darzustellen, um jegliche Medienberichterstattung über den Kampf der Genossen zu verhindern. Dies zeigt, wie weit die Geschäftsleitung bereit ist zu gehen.

Der Basis für Profite
Die Post ist das erste Unternehmen, das wegen Verletzung der „Sorgfaltspflicht“ verurteilt wurde: Sie hat wissentlich systematisch auf die Vergabe von Unteraufträgen für das Sortieren und die Zustellung von Express-Paketen (DPD, Chronopost) zurückgegriffen, ein besonders lukrativer Sektor, der aber auch durch den Missbrauch von Arbeitenden ohne Aufenthaltspapiere gekennzeichnet ist. Geopost, die Holding, die DPD, Chronopost und andere Tochtergesellschaften umfasst, erwirtschaftet 16 Milliarden der 34 Milliarden Umsatz, die der Konzern 2024 gemacht hat.
Kurz gesagt: Philippe Wahl, der scheidende Vorstandsvorsitzende des Konzerns, hat während seiner Zeit an der Spitze der Post eine besonders gewalttätige und destruktive Politik gegenüber den Interessen der Postbediensteten und der Bevölkerung durch eine sehr starke Verschlechterung der Qualität der Dienstleistungen verfolgt.

Die Verkündung der Entscheidung des Gerichts wurde für den 10. Juli um 13.30 Uhr angesetzt. Zu diesem Anlass wird es Kundgebungen geben, insbesondere in Paris. Kundgebung am 10. Juli 2025 um 12 Uhr, Gericht von Paris, Porte de Clichy

[Dieser Artikel erschien am 27. Juni 2025 auf der website unserer französischen Organisation Neue Antikapitalistische Partei (NPA-R): Après la réussite du 12 juin, continuer à donner de l’écho à la bataille pour la relaxe : préparer la mobilisation du 10 juillet pour le rendu de jugement]

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