
Einhergehend mit der Verschiebung der Öffentlichkeit nach rechts, nimmt die Repression und ihre willkürlichkeit gegen Linke immer weiter zu. Zuletzt erregten die Hausdurchsuchungen in Bezug auf den Stromausfall in Berlin die Aufmerksamkeit. Antifa-Ost, Ulm5, Budapest-Komplex, um nur ein paar Verfahren zu nennen, mit denen man sich aktuell beschäftigen kann. Ganz zu schweigen von all jenen erfahren, die nicht durch die Presse gehen, aber einzelne Aktivist:innen durch hohe Geld- oder Haftstrafen außer Gefecht setzen. Ob antifaschistischer oder palästinasolidarischer Protest, jede:r Aktivist:in kennt Aktivist:innen, die aktuell von Repression betroffen sind.
Gesetze und Menschen brechen
Mittels medial großen Prozessen werden Exempel statuiert, die für die Einzelnen und ihre Umfelder tragisch sind, wie im Fall von Maja T. Maja soll im Februar 2023 am „Tag der Ehre“ in Budapest an Angriffen auf Nazis beteiligt gewesen sein. Während ungarische Medien von Angriffen auf „Musiker“, „Passanten“ und „Touristen“ berichteten, handelt es sich bei den vermeintlichen Opfern um stramme Neonazis: Ein ungarischer Blood&Honour-Rocker mit 88 auf der Brust, ein niedersächsischer Thai-Boxer, der laut eigenen Aussagen froh ist, in Budapest noch Nationalist sein zu dürfen, drei polnische
Rechts-Nationalistinnen der Partei „Ruch Narodowy“ und einer der Organisatoren des Tags der Ehre, dessen Organisation 2019 das jüdische Gemeindezentrum Budapests verwüstete. Maja war im Dezember 2023 in Berlin verhaftet worden und saß seitdem in Untersuchungshaft. Ungarn hat die Auslieferung für den Strafprozess verlangt. Der deutsche Staat war hilfsbereit. Kaum vorstellbar, was es bedeutet, der Justiz in einem rechtsextrem regierten Land, in dem du als nicht-binäre Person nicht existieren darfst, rechtswidrig ausgeliefert zu sein. Ungarn hat die Binarität der Geschlechter 2025 offiziell in der Verfassung
festgeschrieben.
Dennoch wurde Maja im Juni 2024 in einer Nacht-und-Nebel-Aktion von den deutschen Behörden nach Ungarn überstellt, obwohl die Anwälte bereits angekündigt hatten gegen die “ gerichtliche Entscheidung
zur Auslieferung zu klagen. Als das Bundesverfassungsgericht nach dem Eilantrag der Verteidigung bereits am Morgen nach dem ersten Entscheid die Auslieferung vorerst untersagte, war Maja bereits in Ungarn angekommen und konnte seitdem nicht zurückgeholt werden. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte im Februar letzten Jahres, dass die Auslieferung rechtswidrig war, da die Haftbedingungen insbesondere einer nicht-binären Person nicht ausreichend geklärt waren. Ein rechtsstaatlicher Skandal, der zeigt: Das Gesetz ist flexiflexibel und wird es wieder sein. Mittlerweile ist Majain Budapest zu 8 Jahren Haft im Zuchthaus verurteilt, was gegenüber der Gefängnishaft strengere Haftbedingungen bedeutet. Die Staatsanwaltschaft hatte 24 Jahre gefordert, die Verteidigung Freispruch. Beide haben Berufung eingelegt,
was von Maja mutig und Ausdruck von Kampfgeist ist, da sich der Antrag auf Rücküberstellung zur Haftvollstreckung in Deutschland aufschiebt, solange es kein rechtskräftiges Urteil gibt. In Ungarn befindet sich Maja in Isolationshaft, 23 Stunden täglich in der Zelle, anfangs noch durchgängig kameraüberwacht, eine Stunde Freigang in einem Käfig im Hof, um nur ein paar der schlechten Haftbedingungen zu nennen. Im Juni 2025 trat Maja für 40 Tage in den Hungerstreik, um das Ende der Isolationshaft zu erwirken, was nicht gelang.
Weiterer Prozess im „Budapest-Komplex” in Düsseldorf
Das erste Urteil im deutschen Budapest-Komplex Verfahren war bereits letzten September in München wegen Hanna S. verkündet worden. Sie wurde in einem reinen Indizienprozess, also ohne DNANachweise,
zu fünf Jahren Haft für gefährliche Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung
verurteilt. Versuchten Mord sah das Gericht nicht vorliegen. Seit Januar dieses Jahres stehen im Budapest-Komplex im Hochsicherheitssaal in Düsseldorf- Hamm sechs weitere Antifas vor Gericht. Sie sollen ebenfalls 2023 an den Angriffen auf Nazis beteiligt gewesen sein. Sieben Antifaschist:innen hatten sich
nämlich Anfang 2025 nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur rechtswidrigen Auslieferung Majas freiwillig an verschiedenen Orten den Behörden gestellt. Sie hatten über ihre Anwälte bereits zuvor die Bereitschaft geäußert sich zu stellen, wenn garantiert wäre, dass keine Auslieferung nach Ungarn
erfolgt. Ihnen wird schwere Körperverletzung, versuchter Mord und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
Der siebte, der sich der Polizei gestellt hatte, ist Zaid S. Er hat keinen deutschen Pass, wodurch für ihn die Gefahr der Auslieferung nach Ungarn weiter bestand. Er wurde zunächst haftverschont und hat sich dann in Frankreich erneut den Behörden gestellt, weil dort ein anderer Beschuldigter der Übergriffe mit albanischem Pass bereits von der Auslieferung verschont blieb. Dass das Verfahren in Düsseldorf geführt wird, hängt wohl mit dem logistischen Aufwand für diesen Großprozess zusammen. Zwei Mal wöchentlich müssen die Angeklagten für die bereits bis 2027 angesetzten Gerichtstermine aus sechs verschiedenen
Gefängnissen, verteilt über Deutschland zum Gericht gebracht werden. Üblicherweise richtet sich der Ort der Verhandlung nach der Meldeadresse der Angeklagten, was in diesem Fall in der Mehrheit im Osten Deutschlands zu verorten wäre. Die Konsequenz für die Angeklagten: Kein oder kaum direktes Umfeld vor Ort, das solidarisch unterstützt und ein großes Erschwernis für Freundinnen und Familie dem Prozess regelmäßig beizuwohnen.
Öffentliche Stimmungsmache
Noch bevor die deutschen Behörden die Fahndung nach den in Budapest gesuchten Deutschen begannen, veröffentlichte die Bild-Zeitung bereits im Juni 2023 Namen mit Fotos. Während die „Tagesschau“ in jeder Berichterstattung hierzu, meist schon im Titel betont, dass es um Linksextremisten ginge, müssen Opfer rechter Gewalt darum kämpfen, dass die Gewalt, die sie erfahren haben, als rassistisch motiviert anerkannt wird. Ein aktuelles Beispiel: Im Fall des Brandanschlags im März 2024 auf ein Mehrfamilienhaus in Solingen, bei dem eine vierköpfige Familie starb, wurde die rechte Gesinnung des verurteilten Täters in der Berichterstattung kaum erwähnt. Ebenso verschwand der Vermerk „rechtsmotiviert“ aus dem ersten polizeilichen Gutachten. Führen wir uns vor Augen, wie die Körperverletzung einiger gewaltbereiter Neonazis Öffentlich geahndet und aufgebauscht wird, während
die Ermordung einer unschuldigen Familie mit Migrationsgeschichte und der versuchten Tötung weiterer Familien durch einen Brandanschlag Öffentlich kaum als rechtsextreme Tat besprochen wird.
Wozu das Ganze? Um eine Öffentliche Stimmung gegen links aufzubauen und zu verschärfen, um schlussendlich eine Aufrüstung nach Innen rechtfertigen zu können. Es geht darum, „linke“ Ideen zu diskreditieren und Aktivist:innen öffentlich zu brandmarken. Das soll eine Entsolidarisierung in der Bevölkerung und eine Distanzierung von „linken“ Ideen bringen. So reiht sich das Budapest-Verfahren ein in das Antifa-Ost-Verfahren, den Umgang mit dem Stromausfall in Berlin, die Aberkennung des Buchpreises, das Austesten von Polizeigewalt auf Demos, die Kriminalisierung von Palästina-Solidarität, Wiedereinführung von Regelanfragen beim Verfassungsschutz und Berufsverbote.
Stellvertretende Daumenschrauben
Einzelnen von uns wird vom Staat mit einer Prise Willkür das Leben verdammt schwer gemacht. Aber Wirkung hat es auf uns alle: Dass die Berichte und Erfahrungen von Repression, polizeilicher Gewalt
und Willkür beängstigend sind, ist nicht zu leugnen, ebenso, wie sie wütend machen. Über beides muss gesprochen werden, denn in der Gemeinschaft liegt unsere Stärke. Der Druck steigt, mehr Kräfte werden in Solidaritäts- und Anti-Repressionsarbeit gebunden, obwohl die Weltlage nach mehr Kräften denn je verlangt.
Sabine Müller, Berlin
Roberta Moriam, Düsseldorf
