
Ende April wurde die 31-jährige Zohra Gul von ihrem Ehemann ermordet. Der Mann hatte auf offener Straße in Berlin-Pankow auf sie eingestochen und ihr die Kehle durchgeschnitten. Die Augenzeugenberichte von der Tat sind erschütternd.
Zohra Gul stammt aus Afghanistan und lebte mit ihren 6 Kindern in einer Flüchtlingsunterkunft ganz in der Nähe. Sie hatte sich von ihrem afghanischen Ehemann getrennt, weil er gewalttätig war. Laut der Schwester betrachtete er sie als sein Eigentum.
Nach der grausamen Tat warf die Schwester in einem offenen Brief der Berliner Polizei vor, die Bedrohung nicht ernst genommen zu haben. Denn die junge Mutter hatte mehrfach Schutz gegen den gewalttätigen Mann gesucht: sie hatte den Sicherheitsdienst der Flüchtlingsunterkunft eingeschaltet, sie hatte zweimal bei der Polizei Anzeige erstattet (die erste 2 Monate vor der Tat), einmal erstattete die Polizei selbst Anzeige, das Jugendamt war informiert, Mitte April hatte Zohra Gul das Familiengericht eingeschaltet, um ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz zu erwirken.
Die Berliner Polizeipräsidentin wiegelt ab: solche Taten seien „sehr sehr schwer vorhersehbar“, „das Verhindern einer solch schrecklichen Tat sei nicht immer möglich“…
Für Schutzsuchende Frauen, vor allem wenn sie Migrantinnen sind, ist es eine große Schwierigkeit, den Schutz zu bekommen, den sie brauchen. Es gibt seit vielen Jahren viel zu wenige Plätze in Frauenhäusern, was bekannt ist. Vor allem für Mütter mit mehreren Kindern ist es fast unmöglich, Schutz vor gewalttätigen Partnern zu bekommen. Behörden schieben ihre Verantwortung zwischen komplizierten Zuständigkeitsregeln und Kostenfragen hin und her. Und dazu kommen die restriktiven deutschen Gesetze gegen Geflüchtete, die sie zwingen, an einem bestimmten vorgegebenen Ort – häufig eine Flüchtlingsunterkunft – zu bleiben.
Jeden Tag gibt es in Deutschland einen polizeilich registrierten Tötungsversuch an einer Frau. Jeden dritten Tag stirbt eine Frau durch die Hand ihres Partners oder Ex-Partners.

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